1972 beschlossen das Zentralkomitee der SED, der Ministerrat der DDR und der Bundesvorstand des FDGB gemeinsam eine Reihe sozialpolitischer Maßnahmen speziell für junge Ehen, für Studenten und Lehrlinge sowie für junge Mütter.

Erhöhte Geburtenbeihilfen - 1000 Mark bei der Geburt jedes Kindes - und die Gewährung von Krediten zu sehr günstigen Bedingungen ermöglichen jungen Eheleuten und Familien einen guten Start ins Leben. Die Kredite erhalten Arbeiter, Angestellte, Genossenschaftsbauern und Studenten, die bei der Eheschließung nicht älter als 26 Jahre sind, eine Erstehe eingehen und deren gemeinsames monatliches Bruttoeinkommen zum Zeitpunkt der Eheschließung 1400 Mark nicht übersteigt.

Es gibt zweckgebundene Kredite für die Beschaffung von Wohnraum bis zu 5000 Mark zinslos. Unabhängig davon kann ein weiterer Kredit in Höhe von 5000 Mark für die Wohnungsausstattung in Anspruch genommen werden. Auch dieser Kredit ist zinslos. Er ist innerhalb von 8 Jahren in monatlichen Raten zu tilgen. Von den zurückzuzahlenden zinslosen Krediten werden 1000 Mark bei der Geburt des ersten Kindes, weitere 1500 Mark bei der Geburt des zweiten Kindes und weitere 2500 Mark bei der Geburt des dritten Kindes erlassen.

Etwa 90 Prozent aller jungen Eheleute nutzen die Möglichkeit, einen derartigen Kredit aufzunehmen.


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