17. 11. 2003
19. 11. 2003
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10. 1. 2004
Bewertungen
28. 1. 2004
17. 11. 2003 |
oben |
Ich gewinne die Auktion 3361262333 "Grundig Musikschrank(Compact-System CS 500-3)" von "ebi7949".
Der Verkäufer, Herr Sch***. teilt mir mit:
19. 11. 2003 |
oben |
Da die Mail keine Telefonnummer enthielt, suche ich mir im Telefonbuch die zur Person und Anschrift passende Telefonnummer von U*** E*** heraus und rufe sie tagsüber an. Ich arbeite in Düsseldorf und wollte rechtzeitig klären, ob und daß ich den Musikschrank am selben Tag abholen kann. Daran ist mir schon deshalb gelegen, weil ich ab Donnerstag den 20.11. vorübergehend nicht arbeiten muß und deshalb nicht zu erwarten ist, daß ein späterer Termin leichter zu finden ist. Ich erreiche aber nur ein Kind und abends geht beim zweiten Anruf niemand ran.
Offenbar mag Herr Sch*** nicht, daß ich mich an der angegebenen Adresse melde, denn er schreibt mir am gleichen Abend:
20. 11. 2003 |
oben |
Ich bekomme noch eine Mail, kann aber nicht mehr rekonstruieren, worauf sie sich am Anfang bezieht. In der Sache ist sie wie die übrigen.
Ich antwortete sogleich:
das war mir nicht ganz klar, weil zwischen "mit mir" und "Sch***" noch die Zeile mit der Adresse stand. Hätte Sie gleich die Telefonnummer mitgeschickt, hätte ich Sie angerufen, egal wessen Nummer es ist, so habe ich im Telefonbuch nachgesehen und U** E*** angerufen. In Düsseldorf bin ich erst wieder nächste Woche.
Mit freundlichen Grüßen25. 11. 2003 |
oben |
Obwohl ich angekündigt hatte, daß ich erst wieder in der folgenden Woche wieder in Düsseldorf sein würde, bekomme ich diese Erinnerung:
26. 11. 2003 |
oben |
Hier habe ich nur eine Mail, in der Herr Sch*** eine eigene Mail zitiert, die ich aber nicht bekommen zu haben scheine (eventuell ist sie aus irgendeinem Grund gelöscht worden)
27. 11. 2003 |
oben |
An jenem Donnerstag mußte ich jedoch nach Recklinghausen, wo ich einen Ersatzscorpio für den Winter erwarb, weil ich meinen Sorgenscorpio in Ruhe reparieren lassen und verkaufen wollte. Ich rief von dort die Nummer an, die mir Herr Sch*** gegeben hatte, also nicht die von Frau E***. Da er nicht zuhause war (sondern vermutlich in der Wohnung von Frau E***) habe ich ihm nur auf Band sprechen können, daß ich leider an diesem und auch am nächsten Tag nicht den Musikschrank abholen könne.
Er antwortete mir per Mail:
28. 11. 2003 |
oben |
Ich entgegne am nächsten Tag, da ich spät zurückgekommen bin:
Hallo Herr Sch***,
da hätten Sie noch mal drüber nachdenken sollen:
At 27.11.2003 +0100 16:35, you wrote:
Das sind ja ganz neue Ideen, bisher hatte ich den Eindruck, Sie teilen mir mit, wann Sie da sind / jemand da ist. Ich schlage Dienstag 19 Uhr vor. Eventuell auch eine andere Uhrzeit.
Sie schrieben ja auch einen Tag vorher: "Ich bin am Donnerstag um 13.00 Uhr am W*** Weg zu erreichen." Das heißt aber doch nicht ausdrücklich, daß ich dann dorthin kommen muß! Wäre es so, hätten Sie es auch so formulieren können. Ich bin am Mittwoch so spät nach Hause gekommen, daß ich nicht mehr anrufen wollte und habe deshalb erst heute angerufen, aber die Nummer, die Sie mir am 19.11. nannten:
Dem war damals vorausgegangen, daß ich mir die Telefonnummer Ihrer Freundin aus dem Telefonbuch gesucht und dort angerufen hatte. Deshalb habe ich Sie heute wohl nicht erreicht. Aber da ich einen Termin in Recklinghausen hatte, konnte ich nicht gleichzeitig in Düsseldorf sein.
Der Eindruck ist nicht durch Tatsachen gestützt. Ich habe den Musikschrank am 17.11. ersteigert, ihn schon am 19.11. abholen wollen, dann war ich ein paar Tage nicht in Düsseldorf, hatte aber nicht von Ihnen signalisiert bekommen, daß Sie dafür kein Verständnis haben, dann bekomme ich von Ihnen knapp vorher einen Abholtermin genannt, aber nur in der Form, daß Sie da sind, nicht als Ultimatum. Da ich nicht kommen kann, rufe ich Sie an und muß mir nun auch noch vorwerfen lassen, Sie auf den Arm nehmen zu wollen.
Umgekehrt habe ich den Eindruck, daß diese Freundschaft schon gelitten hat. Am 17.11 schrieben Sie: "Der Musikschrank befindet sich bei meiner Freundin" aber daß ich diese anrief, gefiel Ihnen nicht: "ich möchte Sie bitten, sich mit mir auseinanderzusetzen". Außerdem scheinen Sie selten und ungern bei ihr zu sein, wenn schon das vergebliche Warten auf mich Sie heute so ungehalten macht.
Das ist nicht meine Absicht, sollten Sie bei diesem Urteil bleiben, bedauere ich sowohl, daß wir noch keinen Termin finden konnten als auch, daß Sie diesen Eindruck haben.
Das stimmt nicht, sehen Sie sich die Benachrichtigung durch EBAY an. Darin steht nicht nur meine Anschrift sondern auch meine Telefonnummer. Außerdem stehe ich im Telefonbuch.
Mit freundlichen Grüßen
Norbert Schnitzler
Als Anlage schicke ich ihm noch Bildschirmfotos von meiner Telefonnummer im Telefonbuch
und in den Angaben zur Versandadresse bei EBAY
29. 11. 2003 |
oben |
Ich rufe Herrn Sch*** an. Er verlangt, daß ich ihm einen Termin nenne. Hat er meine Mail mit dem Vorschlag Dienstag 19 Uhr nicht bekommen?
Ich wiederhole meinen Vorschlag dienstag (2.12.) 19:00 Uhr. Ich bestätige, daß das nicht gut gelaufen sei, meine aber, wir hätten beide daran Schuld. Das bestreitet er. Ich weise darauf hin, daß ich erst Frau E*** angerufen hätte. Er habe mir seine Telefonnummer erst als ausschließlich zu nutzende am 19.11. genannt.
Meine deeskalierenden Bemerkungen, auch ich hätte Schuld an der langen Dauer, ignoriert er. Er wird wütend und laut "Dann schreibe ich an EBAY". Mit einem Anwalt will er von mir die EBAY-Gebühren einfordern. Ich weiß, daß ich mir in solchen Situationen nicht alles merken kann, und bitte ihn, mir vorher zu sagen, wann er ausfallend wird, damit ich es aufnehmen kann. (Ich weiß natürlich, daß das nicht gerichtsverwertbar ist, aber zumindest kann ich dann hinterher selbst meine Erinnerung auffrischen und behaupte nichts falsches.)
Ich melde EBAY den Vorfall.
2. 12. 2003 |
oben |
Ich versuche, die Geräte (Musikschrank) zum angegebenen Zeitpunkt im W*** Weg bei Frau E*** abzuholen, treffe aber um 19:00 Uhr niemanden an, jedoch kommt gegen 19:10 eine Frau mit einem Kind und in der Wohnung unten rechts geht kurz danach Licht an. Nun reagiert auch jemand auf mein Klingeln, offenbar das Kind. Ich nenne meinen Namen. Es kam aber keine Antwort.
Ich wartet noch eine Viertelstunde und überlegt das weitere Vorgehen. Dann klingelte ich nochmal. Ich meldete mich mit dem Satz: "Wenn Sie Probleme mit Herrn Sch*** haben, sollten Sie es nicht an mir auslassen." Das Kind behauptet, seine Mutter sei nicht da. Ich entgegne, ich hätte sie doch beide nach Hause kommen gesehen. Darauf kam keine Antwort. Bis 19:40 erscheint Herr Sch*** nicht. Dann fahre ich weg.
Auch diese Bemühungen melde ich am nächsten Tag an EBAY:
Liebes EBAY-Team,
ich habe wegen dieser Auktion bereits am Samstag (29.11.) geschrieben.
Mir scheint, Frau Eberhardt ist nicht seine Freundin, was er behauptet hatte. Ob die Ware ihm oder ihr gehört, ist zumindest ungewiß. Nach allem was vorgefallen ist, überlege ich mir nun auch rechtliche Schritte, zunächst mal eine Fristsetzung.
In jedem Fall sollten andere Benutzer vor Herrn Sch*** geschützt werden.
4. 12. 2003 |
oben |
EBAY antwortet mit Textbausteinen, die nicht zu meinen Schilderungen passen (Geben Sie der Polizei auch die Kontodaten an, dabei war Zahlung bei Übergabe geplant):
Date: Thu, 04 Dec 2003 02:37:25 -0800
To: Norbert Schnitzler
Subject: Re: Auktion 3361262333 (KMM80449097V59425L0KM)
From: "eBay.de TnS"
Reply-To: "eBay.de TnS"
Hallo Herr Schnitzler,
vielen Dank fuer Ihre E-Mail.
Es tut uns leid, dass Sie Schwierigkeiten bei der Abwicklung Ihrer Auktion haben.
Wir werden das betreffende Mitglied genau ueberpruefen und ggf. vom weiteren Handel auf eBay ausschliessen.
Nicht in allen Faellen, in denen es zu solchen Problemen kommt, muss der Auktionspartner diese auch boeswillig verursacht haben. Daher sollten Sie ihm eine angemessene Nachfrist zur Abwicklung der Auktion setzen und ggf. darauf hinweisen, dass Sie in Betracht ziehen, den Vorgang bei ausbleibender Klaerung der Polizei zur Anzeige zu bringen.
Bitte geben Sie bei einer eventuellen Anzeige der Polizei auch die Kontodaten an, mittels derer Sie eine Zahlung vorgenommen haben. In der Regel laesst sich damit am Sichersten die Identitaet und Adresse des Kontoinhabers ermitteln.
Falls es notwendig sein sollte, dass polizeiliche Ermittlungen vorgenommen werden, wird eBay mit den Polizeibehoerden zusammenarbeiten und diese bei ihren Ermittlungen unterstuetzen.
Bitte informieren Sie sich auch ueber den von eBay angebotenen Kaeuferschutz und dessen Bedingungen. Sie finden alles wesentliche dazu unter folgendem Link:
http://pages.ebay.de/help/community/ins-guide.html
Bitte beachten Sie auch, dass die Auktionen nur eine bestimmte Zeit (90 Tage nach Auktionsende) weiter auf unserem Server gespeichert bleiben. Bitte drucken Sie sich zur Sicherheit die betreffende Auktion aus bzw. legen Sie eine Kopie auf Ihrer Festplatte ab.
Haben Sie bitte Verstaendnis dafuer, dass wir aufgrund des Rechtsberatungsgesetzes keine Auskuenfte geben duerfen. Wenden Sie sich dazu bitte an eine professionelle Rechtsberatung.
Wir bedauern es aufrichtig, dass Sie eine derart unschoene Erfahrung mit einem anderen eBay-Mitglied machen mussten und hoffen, dass zukuenftige Transaktionen wieder reibungslos und erfreulich fuer Sie vonstatten gehen werden.
Bitte achten Sie darauf, Ihre Anfragen immer von der bei uns registrierten E-Mail-Adresse zu senden. Dies dient dem Schutz und der Sicherheit Ihrer persoenlichen Mitgliedsdaten.
Bitte beachten Sie, dass eine Angabe Ihres eBay-Mitgliedsnamen oder der registrierten E-Mailadresse nicht ausreichend ist.
Vielen Dank fuer Ihr Verstaendnis und Ihre Bemuehungen!
Mit freundlichen Gruessen
Monika Hirsch
eBay - Sicherheit
10. 1. 2004 |
oben |
Nachdem ein Gebot gestrichen wurde, weil der Anbieter vom Handel bei EBAY ausgeschlossen wurde, prüfe ich nochmal, ob ebi7949 noch mitmachen darf. Er darf! Daher schreibe ich EBAY:
Sehr geehrte Damen und Herren,
es mag ja sein, daß "lusaju" Gründe geliefert hat, vom Handel bei EBAY ausgeschlossen zu werden und danke Ihnen deshalb, daß Sie mich vor ihm bewahren, aber warum ist Herr [...] immer noch nicht vom Handel ausgeschlossen? Rufe ich http://cgi6.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewSellersOtherItems&userid=ebi7949&include=0&since=-1&sort=3&rows=50 auf, wird angezeigt, daß er zur Zeit nicht anbietet.
Klicke ich aber in der Gebotsbestätigung für Artikel 3375625646 auf "Alle anderen Angebote des Verkäufers anzeigen" http://cgi6.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewSellersOtherItems&userid=117025471&ssPageName=ADME:B:BN:DE:6, so kommt die Meldung "Mitgliedsname ungültig. Der eingegebene Mitgliedsname wurde nicht gefunden. Bitte überprüfen Sie den Mitgliedsnamen und versuchen Sie es erneut."
Nach dem, was Herr Sch*** mir angetan hat und worüber ich Sie mehrmals informiert habe, wäre es nötig, ihn von EBAY auszuschließen!
Mit freundlichen Grüßen
Norbert Schnitzler
Natürlich passiert wieder nichts.
Bewertungen |
oben |
Ich habe meine Erfahrungen in fünf Vorwürfen zusammengefaßt und in 80 Zeichen gezwängt:
Daß so ein Mensch natürlich auch in seinen Bewertungen kein Einsehen hat, war zu erwarten. Was an meinen Mails oder Beschreibungen wirr sein soll, weiß ich nicht. Wenn er Angst vor mir hatte, ist mir dies eine kleine Genugtuung, wenn ich auch nicht verstehe, wieso er Angst hatte. Vorher unterstellte er doch eher, ich hätte zu wenig Interesse an der Übergabe und nun plötzlich sogar so viel, daß ich Angst erzeuge und "permanent den Verkäufer belästigte"?
Der Bewertungssaldo ist nicht der damalige, sondern vom 7.3.2006, als die Bildschirmfotos entstanden.
28. 1. 2004 |
oben |
Nachdem ich ein paar Tage vorher entdeckt hatte, daß ebi7949 wieder den Grundig-Musikschrank anbot, warte ich ohne mitzubieten das Auktionsende ab und schreibe dem Käufer, was mir passiert ist. Auf EBAY kann man ja nicht hoffen.
Sie haben eben von Herrn Sch*** in Düsseldorf einen "Grundig Musikschrank" erworben. Den habe ich bereits am 17.11. ersteigert, wollte ihn selbst abholen, aber Herr Sch*** hat den Vertrag nicht erfüllt, was ich auch in meiner Bewertung erwähnte, woraufhin er mich als "Quatscher" bezeichnete.
Sie können diesen Artikel bis zu 90 Tage lang einsehen unter: http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=3361262333&ssPageName=ADME:B:EOAB:DE:6
Sie sollten kein Geld überweisen, sondern auf paypal, Treuhandkonto oder Abholung bestehen, da der Verdacht besteht, daß Herr Sch*** nicht liefern kann. Mehrere detaillierte Mails an EBAY haben leider nicht zu seinem Ausschluß geführt, ich kann Ihnen aber auf Wunsch alles dokumentieren.
Mit freundlichen Grüßen
Norbert Schnitzler
Er antwortete:
Es fällt auf, daß der Zuschlag diesmal für einen Cent weniger als bei mir fiel, allerdings zum Startpreis. Der war bei der ersten Auktion noch 17 Euro und ich bekam mit dem dritten Gebot den Zuschlag für 35,01 Euro, jetzt hatte ebi7949 wohl gedacht, mit 35 Euro Startpreis noch mehr zu erzielen, aber ohne Erfolg.