Die Programmzeitschrift Hörzu

Abo und Einzugsermächtigung

Als ich mich im Jahr 2000 von einem Freund zum Bezug dieser Programmzeitschrift überreden ließ, mußte ich auf der Karte, mit der wir das mitteilten, damit er seine Prämie bekommen konnte, auch meine Bankverbindung angeben. Ich war nicht wenig überrascht, daß ich bald danach ein Schreiben des Aboservice bekam, in dem ich nach meiner Bankverbindung gefragt wurde.

Falsche Zeiten

Zum Jahresende freue ich mich immer auf den Rückblick von Claudia Wolff. Zwar ist dieser Institution mit dem satirischen Jahresrückblick von Peter Zudeick inzwischen WDR-intern eine ernstzunehmende, aber doch andersartige Konkurrenz erwachsen, aber trotzdem möchte ich Claudia Wolff nicht missen. Für den 31.12.2004 kündigte nun die Hörzu den Beitrag für 21:10 an, gesendet wurde er schon um 19:05. Darüber ärgere ich mich heute noch. In der Frage habe ich mich allerdings nicht an den Leserservice gewandt.

VPS-Zeiten

Am 22.1.2002 schrieb ich an leserbriefe@hoerzu.de einen Leserbrief

Nachschlag

Am 8.8.2003 meldete der Tagesspiegel:

Am 23.8.2003 stellte ich fest, daß die Sendung immer noch in der Hörzu angegeben wurde und fragte online, wie das kommt. Ich bekam keine Antwort.

Abo-Kündigung

Am 16.5.2006 kündigte ich endlich durch eine Mail an hoerzuabo@axelspringer.de das Abo, was mir leichter fiel als bei anderen Abonnement, die ich kündigen mußte:

Darauf bekam ich sogleich eine automatische Eingangsbestätigung:

Danach passierte nichts weiter und Ende Juni hatte ich auch schon eine Ausgabe für die 1. Juliwoche bekommen, als ich endlich einen neuen Versuch unternahm, mich aus dem Abo zu befreien.

falsche Angaben

Immer wieder ärgerte ich mich über falsche Angaben, insbesondere natürlich wenn etwas früher kam als in der Zeitschrift angegeben, aber auch, wenn etwas ganz anderes gesendet wurde. Dazu nur ein Beispiel.

Nach der Kündigung, die nicht beantwortet wurde, riß der Ärger nicht ab. So wurde für die Nacht vom 27.6.2006 sowohl das ARD- als auch das ZDF-Programm falsch angegeben.

falsches Konzept?

Am 23.11.2001 verbreitete der Kressreport diese Pressemeldung: